In diesem Weblog berichte ich von wichtigen Entwicklungen, gebe Ihnen Tipps zu vielleicht guten Möglichkeiten für Ihr Forschungsvorhaben, und halte Sie auch auf dem Stand von rechtlichen bzw. regulatorischen Entwicklungen.
Konkret geht es hier um die „Führbarkeit“ der Doktorgrade, die in dieser Website erwähnt werden.
Die Führbarkeit ist ohne weitere Anerkennung durch eine deutsche Stelle gegeben, da 1. diese Universitäten alle Anforderungen des deutschen Gesetzgebers an die Führbarkeit ihrer Abschlüsse erfüllen – Grad ordnungsgemäß von einer Hochschule nach wissenschaftlicher Prüfung verliehen, Hochschule im Sitzland staatlich anerkannt bzw. nach den dort geltenden Verfahren akkreditiert – und 2. es in Deutschland keine „Anerkennung“ oder Prüfung ausländischer Doktorgrade durch Kultusministerien oder andere dazu vorgesehene Stellen gibt.
Mehr wäre dazu eigentlich nicht zu sagen...
Außer ein paar Argumente sowie ein Blick in die Quellen und Hintergründe. Daher:
Willkommen zu diesem Beitrag!
Der Doktortitel ist in Deutschland seit jeher ein Karrierebooster. Und das bleibt auch so, trotz der uneinheitlichen Qualität der hiesigen Betreuungs- und Prüfungsverfahren und trotz der – zumindest nach internationalen Maßstäben – mangelnden Qualitätssicherung.
Dabei ist die gelungene Durchführung einer echten Forschungsarbeit für den Promovierten durchaus eine beglückende Erfahrung.
Doch die „Führbarkeit“ des begehrten „Titels“ macht manchem zunehmend Sorge, zumal wenn man glaubt, der Dr. sei in Deutschland ein Namensbestandteil. Und dann womöglich auch noch Herkunftsangaben anhängen müssen...?
Es wird Zeit, einmal über den typisch deutschen Doktorkult und über die Abwehrmechanismen gegen möglicherweise bessere Abschlüsse und Ergebnisse aus dem Ausland zu schmunzeln.
Meine externe Promotionsbegleitung leistet kein Ghostwriting und keine Promotionsvermittlung!