In diesem Weblog berichte ich von wichtigen Entwicklungen, gebe Ihnen Tipps zu vielleicht guten Möglichkeiten für Ihr Forschungsvorhaben, und halte Sie auch auf dem Stand von rechtlichen bzw. regulatorischen Entwicklungen.
Konkret geht es hier um die „Führbarkeit“ der Doktorgrade, die in dieser Website erwähnt werden.
Die Führbarkeit ist ohne weitere Anerkennung durch eine deutsche Stelle gegeben, da 1. diese Universitäten alle Anforderungen des deutschen Gesetzgebers an die Führbarkeit ihrer Abschlüsse erfüllen – Grad ordnungsgemäß von einer Hochschule nach wissenschaftlicher Prüfung verliehen, Hochschule im Sitzland staatlich anerkannt bzw. nach den dort geltenden Verfahren akkreditiert – und 2. es in Deutschland keine „Anerkennung“ oder Prüfung ausländischer Doktorgrade durch Kultusministerien oder andere dazu vorgesehene Stellen gibt.
Mehr wäre dazu eigentlich nicht zu sagen...
Außer ein paar Argumente sowie ein Blick in die Quellen und Hintergründe. Daher:
Willkommen zu diesem Beitrag!
Die Verteidigung ist unbeschadet überstanden, der Kandidat darf sich nun „Doktor“ nennen lassen.
So etwas ist ein Höhepunkt im Leben – und doch fragt sich mancher danach, ob's denn auch wirklich der höchste akademische Grad gewesen ist.
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